Ihre Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Politische, wissenschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen sowie persönliche Entwicklungen erfordern eine ständige Weiterbildung. Lernen ist für uns daher ein lebenslanger Prozess und hört auch nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung nicht auf.

Berufsbegleitende Weiterbildung in der Pflege

Nach dem Examen haben Gesundheits- und Krankenpfleger vielfache Möglichkeiten der berufsbegleitenden Weiterbildung. Zu den landesrechtlich geregelten Weiterbildungen nach der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (WBVO-Pflege) in Nordrhein-Westfalen gehören:

  • Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie
  • Fachweiterbildung für den Operationsdienst
  • Fachweiterbildung für Notfallpflege
  • Fachweiterbildung für Endoskopie

Weitere Fachweiterbildungen sind auf Basis von Empfehlungen der jeweiligen Fachgesellschaften konzipiert. Hierzu zählen unter anderem Fachweiterbildungen in der Endoskopie, Hygiene, Notfallpflege, Palliative Care, Praxisanleitung, Wundmanagement, Stomapflege, Onkologie, Leitung einer Pflegestation eines Funktionsbereichs u.v.m.

Umfangreiches Fortbildungsprogramm

Der Bereich „Fortbildungsprogramm“ wird im Verbund in großen Teilen durch die Angebote unserer stiftungsinternen innerbetrieblichen Fortbildung abgedeckt. Die Fort- und Weiterbildungsabteilung der Stiftung der Cellitinnen e.V., Träger unseres Krankenhauses bietet ein umfangreiches Fortbildungsprogramm an, durch das Sie Ihre fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse vertiefen können. Hierzu zählen die folgenden Themen:

  • EDV
  • Strahlenschutz
  • Kommunikation und Management
  • Pflege und Therapie
  • Psychiatrische, psychosomatische und sozialtherapeutische Themen
  • Themen in der Altenpflege
  • Spiritualität und Selbstpflege

Fort- und Weiterbildungstage

Gemäß den Richtlinien für Arbeitsverträge (AVR) des Deutschen Caritasverbandes, nach denen wir unsere Mitarbeiter vergüten, stehen unseren Mitarbeitern – gemäß ihrer Tagewoche – entsprechende Fort- und Weiterbildungstage zu. Ein Mitarbeiter, welcher in einer Fünf-Tage-Woche arbeitet, hat damit beispielsweise Anspruch auf mindestens fünf Fort- und Weiterbildungstage pro Jahr. Sofern die Fort- oder Weiterbildung im beidseitigen Interesse ist, stellen wir Sie selbstverständlich auch darüber hinaus frei.

Darüber hinaus finden innerhalb unseres Krankenhauses regelmäßig interne Schulungen statt, die zusätzlich zu den Fort- und Weiterbildungstagen laufen. Ziel aller Fort- und Weiterbildungsaktivitäten ist, dass wir Ihnen alles Notwendige für Ihre tägliche Arbeit zur Verfügung stellen.